top of page

Wir sind eine Wahlarztpraxis - was bedeutet das für Sie?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVA, etc.). Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen, kann aber bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung noch in der Ordination eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung ist variabel und abhängig von der Behandlungsleistung und von der Versicherung.

Während eines detaillierten Erstgesprächs stehen Ihre Anliegen in Zusammenhang mit der betroffenen Körperregion im Mittelpunkt. Durch präzise gestellte Fragen werden bereits erste Erkenntnisse gewonnen.

Nach dem Erstgespräch wird eine gründliche klinische Untersuchung durchgeführt. Dabei wird die betroffene Region genau begutachtet. Moderne, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Tests sind integraler Bestandteil dieser klinischen Untersuchung. Sie tragen dazu bei, Schlüsse hinsichtlich Verletzungen, Abnutzungserscheinungen und Beschwerden zu ziehen.

Ergänzend zur körperlichen Untersuchung können bildgebende Verfahren wie Röntgenaufnahmen, Magnetresonanztomographie (MRI/MRT), Computertomographie (CT) oder Ultraschall notwendig sein. Hierzu erhalten Sie eine entsprechende Überweisung. Diese Verfahren unterstützen die Diagnosefindung und sind für eine korrekte Diagnostik häufig unverzichtbar. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Auswahl und Planung Ihrer ganz individuellen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. 

Orthopädische Wahlarztpraxis

bottom of page